
Klagen gegen Onlinedurchsuchungen teilweise abgewiesen
+++Eilmeldung+++
Das Bundesverfassungsgericht hat unter strengen Auflagen die Onlinedurchsuchungen von Rechnern für Rechtens erklärt. Voraussetzung dafür ist aber eine Gefährdung des Staates oder von Menschenleben.
Das Nordrheinwestfälische Gesetz zu diesem Verfahren, wurde wegen zahlreicher Fehler, im gleichen Atemzug für nicht rechtskräftig erklärt.
Mehrere Klagen gingen gegen das Gesetztesblatt ein, da von der Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz ausgegangen wurde.
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Das Bundesverfassungsgericht hat unter strengen Auflagen die Onlinedurchsuchungen von Rechnern für Rechtens erklärt. Voraussetzung dafür ist aber eine Gefährdung des Staates oder von Menschenleben.
Das Nordrheinwestfälische Gesetz zu diesem Verfahren, wurde wegen zahlreicher Fehler, im gleichen Atemzug für nicht rechtskräftig erklärt.
Mehrere Klagen gingen gegen das Gesetztesblatt ein, da von der Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz ausgegangen wurde.
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